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Sehen Sie die Genehmigungsanträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Schleswig-Holstein online ein.
Stellung nehmen
Geben Sie in förmlichen Genehmigungsverfahren hier online Ihre Einwendungen ab.
Als beteiligte Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TöB) werden Sie durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Geben Sie diese nun hier online ab.
Für Bürgerinnen und Bürger ist ein Nutzerkonto im E-Government-Portal "Schleswig-Holstein-Service" zur Abgabe einer Einwendung zu einem Genehmigungsantrag von Vorteil.
Für beteiligte Behörden und TöB ist die Registrierung im E-Government-Portal "Schleswig-Holstein-Service" für die Abgabe einer Stellungnahme erforderlich.
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