G30/025/2009 - Erweiterung des Schweinemastbetriebes von Kay Schmütz in 24326 Stocksee

Stocksee

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Herr Kay Schmütz, Wiesengrund 5, 23824 Damsdorf, hat mit Datum vom 9. Mai 2011, zuletzt ergänzt am 27. März 2026, beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (seit dem 1. Januar 2023 lautet die Bezeichnung Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein – LfU), Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Südost, eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84), beantragt.

Gegenstand des Änderungsgenehmigungsantrags ist im Wesentlichen die Erweiterung des vorhandenen Schweinemastbetriebes von derzeit 3.920 Mastschweinplätzen auf 6.944 Mastschweinplätze durch den Neubau von zwei neuen Stallgebäuden. Die Bestandsställe sowie die beiden neuen Stallgebäude sollen mit Abluftreinigungsanlagen ausgestattet werden. Zusätzlich ist die Erweiterung der Güllelagerung durch den Bau von zwei Güllehochbehältern mit Zeltdach geplant, um das Güllelagervolumen von 5.640 m³ auf 10.544 m³ zu erhöhen.

Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden:24326 Stocksee, Cremberg, Gemarkung Stocksee, Flur 3, Flurstücke 166 und 167.

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist schnellstmöglich geplant.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 

Regionaldezernat Südost

Meesenring 9

23566 Lübeck

Telefon: (0451) 885-0

E-Mail: Luebeck.Poststelle@lfu.landsh.de

Aktuelle Mitteilungen

Beginnen Sie hier mit Ihrer Einwendung (für die Öffentlichkeit) oder Stellungnahme (für TöB).

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.

Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.

Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

<p>Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.</p><p>Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.</p><p>Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)</a>.</p>

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BImSchG-Genehmigungsverfahren einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: