1 So funktioniert BOB
BOB-SH stand ursprünglich für Bauleitplanung Online Beteiligung in Schleswig-Holstein.
Heute wird BOB-SH als Oberbegriff für die Bürgerinnen- und Bürger- sowie Behörden-Online-Beteiligungen in Schleswig-Holstein mit den Modulen "Bauleitplanung", "Landesplanung", "Planfeststellungsverfahren" und "Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" verwendet.
Über den Plattformswitcher "BOB-SH-Plattformen" (rechts oben) gelangen Sie direkt zu den anderen Modulen.
Die gesetzlich vorgesehene Beteiligung an immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt hier über BOB-SH. Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein haben die Möglichkeit, ihre Beteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit BOB-SH durchzuführen. Sie laden Antragsunterlagen auf der Website hoch und stellen diese den Trägern öffentlicher Belange (TöB) und bei förmlichen Verfahren, der Öffentlichkeit, zur Verfügung. Diese wiederum reichen ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen online ein und erhalten später die Genehmigungsentscheidung per E-Mail.
Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit über die Karte und die Liste, Genehmigungsverfahren zu suchen, z.B. anhand des Ortes. Wenn Sie Ihren Ort gefunden haben und dort gerade Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden, können Sie sich die jeweiligen Verfahrensseiten anschauen.
Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Einwendung schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat.
Sie finden an verschiedenen Stellen die Schaltfläche REDEN SIE MIT!
Wenn Sie diese Schaltfläche anklicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme bzw. Einwendung. Träger öffentlicher Belange können ihre Stellungnahme, Bürger und Bürgerinnen Ihre Einwendung, nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben. Sie haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahme bzw. Einwendung durch Auswahl eines Kreises oder eines Bezugspunktes auf der Karte zu verorten. Sofern Sie keine Lokalisierung wünschen, wählen Sie KEIN ORTSBEZUG aus.
Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger eine Einwendung eingereicht und darin z.B. Bedenken zur Planung geäußert haben, können Sie dies später nachweisen. Falls Ihre Bedenken nicht berücksichtigt wurden und es darüber zu einer Klage kommen sollte, ist die Einwendung nur mit Ihrem echten Namen gerichtlich verwendbar.
BOB-SH muss nach zur Zeit geltender Rechtslage nicht verpflichtend für die Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange genutzt werden. Es kann also sein, dass ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren läuft und die Öffentlichkeit beteiligt wird, es bei BOB-SH aber nicht eingestellt wurde. Weiterhin werden vereinfachte Genehmigungsverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Diese Genehmigungsverfahren sind ausschließlich für Träger öffentlicher Belange auf BOB-SH einsehbar.