Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz: Schleswig-Holstein

Personenbezogene Daten




Bei der Einreichung einer Stellungnahme oder vorher bei der Registrierung im Schleswig-Holstein-Service werden Sie
aufgefordert, personenbezogene Daten einzugeben. Diese Daten sind keine Pflichtangaben und es unterliegt Ihrer
freien Entscheidung, ob Sie sie eingeben.

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht mit anderen Daten verknüpft oder abgeglichen, sondern nur zum Zweck der
Bewertung Ihrer Stellungnahme verwendet. Wenn eine Speicherung zur Erbringung dieses Zwecks notwendig ist, werden
Ihre Angaben auf besonders geschützten Servern abgelegt. Eine Speicherung erfolgt für den Zeitraum der
Online-Beteiligung und der Auswertung.



Weitergabe personenbezogener Daten / Planungsbüros




Nach § 15 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) können personenbezogene Daten an nicht-öffentliche Stellen
übermittelt, wenn dies zu Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden Stelle erforderlich ist. In dieser
online-Beteiligung tritt dieser Fall ein, wenn Planungsbüros einzelne Aufgaben im Prozess (z.B. Auswertung von
Stellungnahmen) im Auftrag der Planungsbehörde übernehmen. In diesem Fall haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Planungsbüros Zugriff auf personenbezogene Daten der Beteiligten. Es liegt eine Datenverarbeitung im Auftrag
durch Dritte vor. Verantwortlich bleibt nach LDSG § 17 Abs. 1 jedoch die Planungsbehörde auch dann, wenn die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (z.B. von Planungsbüros) durchgeführt wird.

Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot der Landesregierung protokolliert worden sind, werden an Dritte
außerhalb der Landesregierung nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu
verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Landesregierung zur
Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe zu anderen nichtkommerziellen oder zu kommerziellen
Zwecken erfolgt nicht.


Die von Ihnen eingegebenen persönlichen Informationen werden nur zum oben beschriebenen Zweck verwendet. Eine
Übermittlung an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht.



Hinweise zum Einsatz von Cookies




Ein Cookie ist eine Textdatei, die von dem Server des Internetauftritts der Landesregierung erzeugt und an den
Internetbrowser des Nutzers geschickt wird. Bestimmte Funktionen in der Online-Beteiligung setzen Session-Cookies
ein (zum Beispiel die Stellungnahmefunktionalität. Session-Cookies speichern eine
Zahlenfolge zur Identifikation des Nutzers (ID). Der Webseiten-Server benötigt diese ID, beispielsweise um bereits
ausgefüllte Formularfelder zu erhalten.

Weitere Nutzungsdaten werden nicht erhoben. Das Session-Cookie verliert seine Gültigkeit mit dem Abschicken des
Formulars, nach einer Ruhephase von vier Minuten oder mit dem Schließen des Internetbrowsers und wird automatisch
gelöscht.

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