Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landesregierung ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites BOB-SH BImSchG, BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de), Öffentlichkeitsbeteiligung, BOB-SH Bauleitplanung, BOB-SH Planfeststellungsverfahren.
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport AöR am 11.12.2020 (BOB-SH Bauleitplanung), 9.12.2019 (BOB-SH Landesplanung), 23.11.2020 (BOB-SH BImSchG), 2.12.2020 (Planfeststellungsverfahren) vorgenommenen Bewertung durch BITV 2.0 (Konformitätslevel AA) (BOB-SH Bauleitplanung und BOB-SH Landesplanung), WCAG 2.1 (Konformitätslevel: AA) (BOB-SH BImSchG, BOB-SH Planfeststellungsverfahren).
Aufgrund der Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen:
- Kontraste von Texten,
- Nutzbarkeit ohne Maus,
- keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus,
- Name, Rolle, Wert verfügbar,
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar
teilweise vereinbar. Bei zukünftigen Relaunches werden noch bestehende Barrieren beseitigt.
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Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im Februar 2022 erstellt und zuletzt am 25.02.2022 überprüft.
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Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter
CIO – Zentrales IT-Management
Niemannsweg 220
24106 Kiel
Bob-sh@melund.landsh.de
an.
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Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de [bzw. bbit(at)landtag.ltsh.de]