G10/2025/074 - Errichtung und Betrieb einer Elektrolyseanlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff in 25572 Büttel

Büttel

Verfahrensschritt

Information

Zeitraum

–

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma CI ETF Büttel GmbH & Co. KG in 25572 Büttel, Hauptstraße 13, am 21. September 2026 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserelektrolyse zur Erzeugung von Wasserstoff mit einer elektrischen Anschlussleistung von 120 Megawatt (MW) sowie der zum Betrieb erforderlichen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG), in Verbindung mit der Nummer 10.26.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), erteilt.

Diese Genehmigung umfasst bauliche Maßnahmen und Errichtungsarbeiten, wie eine alkalische Elektrolyseanlage zur Erzeugung von grünem Wasserstoff mit einer elektrischen Anschlussleistung von 120 Megawatt.

Die beantragte Anlage soll in der Gemeinde Büttel, 25572 Büttel, Am Büttler Kanal 10, Gemarkung Büttel, Flur 7, Flurstück 580 errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Abt. Immissionsschutz

Regionaldezernat Südwest

Breitenburger Str. 25

25524 Itzehoe

Tel. 04821 66-0

Aktuelle Mitteilungen

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