G40/2024/029/030/033_Bürgerwindpark Reußenköge GmbH & Co. KG_Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in der Gemeinde 25821 Reußenköge

Reußenköge

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 8 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Bürgerwindpark Reußenköge GmbH & Co KG, Sönke-Nissen-Koog 58, 25821 Reußenköge am 21. Februar 2025 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) in Verbindung mit der Nummer 1.6.1 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), erteilt.

Gegenstand der Genehmigungen sind die Errichtung und der Betrieb von einer Anlage zur Nutzung von Windenergie des Typs Nordex N133-4.8 MW STE mit einer Nabenhöhe (NH) von 110 Metern, einem Rotordurchmesser (RD) von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe (GH) von 176,6 Metern und einer Nennleistung von 4,8 MW sowie zwei Anlagen des Typs Nordex N133-4.8 MW STE mit einer Nabenhöhe (NH) von 125,4 Metern, einem Rotordurchmesser (RD) von 133,2 Metern, einer Gesamthöhe (GH) von 192 Metern und einer Nennleistung von 4,8 MW.

Diese Genehmigungen umfassen folgende Maßnahmen:

–     Herstellung der Zufahrtswege und Stellflächen auf dem Betriebsgrundstück,

–     Herstellung des Flachfundaments,

–     Errichtung der Windkraftanlagen,

–     Integration der Nachtkennzeichnung der WKA in ein System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK-System).

Die beantragten Anlagen sollen in der Gemeinde 25821 Reußenköge an folgenden Standorten errichtet werden:

–     G40/2024/029:   Gemarkung Reußenköge, Flur 17, Flurstück 57/23;

–     G40/2024/030:   Gemarkung Reußenköge, Flur 24, Flurstück 19/1, 18 und 17;

–     G40/2024/033:   Gemarkung Reußenköge, Flur 23, Flurstück 70.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt

des Landes Schleswig-Holstein

Immissionsschutz – Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38

24937 Flensburg

T    +49 461 804-0

F    +49 461 804-240

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