G40/2024/027 - Eichenhof Windpark GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde 24980 Hörup

Hörup

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 4 Tage  

durchführende Organisation

LfU SH

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Eichenhof Windpark GmbH & Co KG, Neu-Hörup 2, 24980 Hörup am 28. November 2024 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. I Nr. 355), erteilt.

Auf Antrag des Vorhabenträges nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Gegenstand der Genehmigungen sind die Errichtung und der Betrieb von einer Anlage zur Nutzung von Windenergie des Typs Enercon E-160 mit einer Nabenhöhe (NH) von 120 Metern, einem Rotordurchmesser (RD) von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 5,56 MW.

Diese Genehmigung umfasst folgende Maßnahmen:

–Herstellung der Zufahrtswege und Stellflächen auf dem Betriebsgrundstück,

–Herstellung des Flachfundaments,

–Errichtung der Windkraftanlagen,

–Integration der Nachtkennzeichnung der WKA in ein System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK-System).

Die beantragte Anlage soll in der Gemeinde 24980 Hörup an folgendem Standort errichtet werden:

–Gemarkung Hörup, Flur 10, Flurstück 42/1.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Immissionsschutz
Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail:flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Telefon:0461 804-0 Fax:0461 804-240
URL:http://www.schleswig-holstein.de/lfu/

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