G10/2023/055_Errichtung und Betrieb eines Terminals zur Lagerung, Verdampfung und Umschlag von Flüssigerdgas in Brunsbüttel
Verfahrensschritt
InformationZeitraum
–Institution
LfU SHKurzinfo
Amtliche Bekanntmachung
nach § 12 Absatz 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest, Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe vom 22. Juli 2024 – Aktenzeichen G10/2023/055.
Kreis Dithmarschen, Stadt Brunsbüttel
Die Firma German LNG Terminal GmbH, Elbehafen, 25541 Brunsbüttel hat mit Datum vom 20. November 2023, zuletzt geändert am 12. Juli 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Errichtung und der Betrieb eines Terminals zur Lagerung, Verdampfung und Umschlag von Flüssigerdgas. Mit Datum vom 27. März 2024 wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a des BImSchG für die Gründungs- und Fundamentierungsarbeiten für die LNG-Lagertanks T-211 und T-221 gestellt.
Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden:
25541 Brunsbüttel, Otto-Hahn-Straße 4, Gemarkung Brunsbüttel, Flur 91, Flurstück 2/8, Flur 110, Flurstücke 1/11, 17/5, 21/1, 21/4, 62/31, 62/48, 62/51, 62/55, 62/56, 62/57, 62/58, 62/59, 62/60, 62/61, 70/31, 70/32, 70/41, 88/6, 93/18, 96/6, Flur 112, Flurstück 1/3.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist für April 2026 geplant.
Mit Bekanntmachung vom 26. März 2024 wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 24. September 2024 ab 10 Uhr im Sitzungssaal des Landesamtes für Umwelt, Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe, angekündigt.
Gegen das geplante Vorhaben sind insgesamt 12 Einwendungen form- und fristgerecht erhoben worden. Das Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest hat gemäß § 12 Absatz 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 25), entschieden, dass der für Dienstag, den 24. September 2024, ab 10.00 Uhr geplante Erörterungstermin im Sitzungssaal des Landesamtes für Umwelt, Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe, durchgeführt wird.
Diese Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung und Abwägung der Interessen der Einwenderinnen und Einwender an einer weiteren Darlegung bzw. Konkretisierung ihrer Einwendungen, der Genehmigungsbehörde an einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung und der Antragstellerin an einer zügigen Durchführung des Genehmigungsverfahrens.
Falls es erforderlich werden sollte, wird der Erörterungstermin am folgenden Arbeitstag am selben Ort fortgesetzt. Außerdem kann der Erörterungstermin aus wichtigen Gründen verlegt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin öffentlich ist. Die Öffentlichkeit kann im Einzelfall aus besonderen Gründen ausgeschlossen werden.