G40/2024/063_Bürgerwindpark Norstedt GmbH & Co. KG_Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde Norstedt

Löwenstedt

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 43 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Bürgerwindpark Norstedt GmbH & Co. KG, Westerende 27 in 25884 Norstedt, am 31. März 2025 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 355), erteilt.

Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage am Standort 25884 Norstedt, Gemarkung Norstedt, Flur 3, Flurstück 21.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Immissionsschutz – Regionaldezernat Nord
Bahnhofstr. 38
24937 Flensburg

T +49 461 804-0

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