G10/2026/026-033_Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage in der Gemeinde 25693 Volsemenhusen und sieben Windkraftanlagen in der Gemeinde 25715 Dingen
Verfahrensschritt
InformationZeitraum
–durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Das Landesamt für Umwelt hat der Firma WP Dingen GmbH & Co. KG, Behmhusener Straße 23, 25715 Eddelak, am 5. Oktober 2026 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) gemäß § 4 in Verbindung mit § 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2, Verfahrensart V des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), erteilt.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt acht Windkraftanlagen, davon eine in der Gemeinde Volsemenhusen und sieben in der Gemeinde Dingen.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Abt. Immissionsschutz
Regionaldezernat Südwest
Breitenburger Str. 25
25524 Itzehoe
Tel. 04821 66-0

