G20/2023/136 - Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Tankstelle zur Erzeugung von Wasserstoff

Kiel

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Institution

LfU SH

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma HY.Kiel GmbH & Co. KG, Cecilienkoog 16, 25821 Reußenköge, am 4. September 2024 eine Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Tankstelle zur Erzeugung von Wasserstoff erteilt.

Diese Genehmigung umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage, einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen:

– einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseur),

– einem Verdichter,

– einem Wasserstoff-Ausblasekamin,

– einer Gasanalyse,

– Wasserstoffspeichern (Nieder-, Mittel- und Hochdruckspeicher sowie austauschbaren (mobilen) Gasspeichern inkl. Fahrgestell),

– einer Wasserstoffabfüllung (Wasserstofftankstelle mit einem 350/700 bar Dispenser),

– einer Kühlung,

– Transformatoren,

– Container für die Steuerung/ Messtechnik

soll in 24145 Kiel, Radewisch 2, Gemarkung Moorsee, Flur 1, Flurstück 46/11 errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Regionaldezernat Mitte

Dezernat 75

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aktuelle Mitteilungen

Beginnen Sie hier mit Ihrer Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.

Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.

Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

<p>Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.</p><p>Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.</p><p>Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)</a>.</p>

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BImSchG-Genehmigungsverfahren einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: