G20/2024/014 - Änderungsgenehmigung für die Umstrukturierung der Schweinehaltung ohne Tierplatzerhöhung in Blekendorf, Kreis Plön

Futterkamp

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Institution

LfU SH

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp, Gutshof, 24327 Blekendorf, am 4. September 2024 eine Änderungsgenehmigung für die Umstrukturierung der Schweinehaltung ohne Tierplatzerhöhung erteilt.

Diese Genehmigung umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage, einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen:

– Abbruch und Neubau eines Deck- und Wartebereiches (S1),

– Anbau Auslauf und Besuchergang Gruppensäugung (S2),

– Stilllegung des bisherigen Abferkelstalles (S3),

– Abdeckung der offenen Güllebehälter mit Schwimmkörpern (S8 und S9),

– Anbau Auslauf und Treibegang Wartestall (S12),

– Anbau Abferkelstall mit Abluftreinigung (S13),

– Nutzungsänderung Siloplatte zu Festmistplatte (S14).

Die beantragte Anlage soll in 24327 Blekendorf, Gutshof, Gemarkung Futterkamp, Flur 6, Flurstück 133 errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Regionaldezernat Mitte

Dezernat 75

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

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