G20/2024/002-005 - Windpark Krummbek II - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) in der Gemeinde 23730 Schashagen - Ortsteil Krummbek

Krummbek

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Institution

LfU SH

Kurzinfo

Der „12. Projektgesellschaft Schashagen GmbH & Co. KG“ wurden für das Windenergievorranggebiet PR3_OHS_050 in der Gemeinde 23730 Schashagen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windkraftanlagen (WKA), davon zwei WKA (WKA 1 und 2) des Typs Vestas V117-3,45MW mit jeweils einer Nennleistung von 3,45 Megawatt, einer Nabenhöhe von 91,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 117 Metern und einer Gesamthöhe von 150 Metern sowie zwei WKA (WKA 3 und 4) vom Typ Vestas V150-6,0MW mit jeweils einer Nennleistung von 6,0 Megawatt, einer Nabenhöhe von 125 Metern (WKA 3) beziehungsweise 105 Metern (WKA 4), einem Rotordurchmesser von 150 Metern und einer Gesamthöhe von 200 Metern (WKA 3) beziehungsweise 180 Metern (WKA 4), erteilt.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt

Regionaldezernat Mitte

Dezernat 75

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Telefon (04347) 704 - 0

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<p>Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.</p><p>Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.</p><p>Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)</a>.</p>

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