G10/2023/103 Neugenehmigung für den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Kunstharzen in der Gemeinde Hemmingstedt
Verfahrensschritt
InformationZeitraum
–Institution
LfU SHKurzinfo
Die Genehmigung umfasst folgende Maßnahmen:
Betrieb der bereits errichteten Anlage im industriellen Umfang,
Betrieb der Mischbehälter 1H01 und 4H01 sowie der Reaktoren 2R01 und 3R01 zur Herstellung von Kunstharzen durch unterschiedliche Verfahrensarten,
Betrieb Hochregallager und Lagerraum nach ATEX-RL zur Lagerung von Rohstoffen und Produkten,
Betrieb eines Aktivkohlefilters und eines sauren Abluftwäschers zur Abluftbehandlung,
Betrieb eines Thermoölkessels mit einer Energieleistung von 400 kW und einem geschlossenen Thermalölkreislauf zur Energieversorgung.
Die beantragte Anlage soll in der Gemeinde Hemmingstedt, 25770 Hemmingstedt, Carl-Friedrich-Benz Straße 4, Gemarkung Hemmingstedt, Flur 11, Flurstücke 125 und 140 betrieben werden.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest
Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe