G40/2024/088 - Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co. KG - Wesentliche Änderung einer Brauerei in der Stadt Flensburg

Flensburg

Verfahrensschritt

Information

Zeitraum

durchführende Organisation

LfU SH

Kurzinfo

Die Firma Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co. KG, Munketoft 12, 24937 Flensburg hat mit Datum vom 28. Juni 2024, zuletzt geändert am 22. August 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Nord eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

- Neubau eines Sudhauses (Gebäude und Maschineneinrichtung)

- Errichtung eines Abluftschornsteins mit einer Höhe von 36,10 Metern

- Einrichtung einer Spelzenverbrennung

- temporäre Verlegung des Trebersilos und der Malzannnahme während der Bauphase

Das Vorhaben soll am Standort Munketoft 12 in 24937 Flensburg (Gemarkung Flensburg-G, Flur 44, Flurstücke 198, 390, 396, 407, 408 und 425) realisiert werden.

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Jahr 2026 geplant.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Technischer Umweltschutz
Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail:flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Telefon:0461 804-0 Fax:0461 804-240
URL:http://www.schleswig-holstein.de/lfu/

Aktuelle Mitteilungen

Wegfall des Erörterungstermins

Mit Bekanntmachung vom 30. September 2024 wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 12. Februar 2025 Uhr im Landesamt für Umwelt – Standort Nord, Bahnhofstraße 38, 24937 Flensburg (Raum 2.14) angekündigt. Gegen das geplante Vorhaben sind Einwendungen form- und fristgerecht erhoben worden. Das Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord hat gemäß § 12 Absatz 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) entschieden, dass der geplante Erörterungstermin nicht durchgeführt wird, da die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.

Sie können sich an dieser Stelle den Standort der neuen / geänderten Anlage anzeigen lassen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.