G40/2024/159-161 - Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in den Gemeinden 24994 Weesby und 24994 Böxlund (Kreis Schleswig-Flensburg)

Aktuelle Mitteilung

Wegfall des Erörterungstermins/Ankündigung einer Onlinekonsultation

Absage des Erörterungstermins und Ankündigung einer Onlinekonsultation

Mit Bekanntmachung vom 4. September 2025 wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 21. Januar 2026 ab 10.00 Uhr im Landesamt für Umwelt – Standort Nord, Bahnhofstraße 38, 24937 Flensburg (Raum 2.14) angekündigt.

Gegen das geplante Vorhaben sind während der Einwendungsfrist vom 6. Oktober 2025 bis einschließlich 5. Dezember 2025 Einwendungen aus dem Nachbarstaat Dänemark eingegangen. Aufgrund der vorgebrachten Einwendungen ergaben sich Anhaltspunkte, die einer Klärung bedürfen. Das Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat Nord, hat daher gemäß § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), entschieden, dass der für den 21. Januar 2026 angekündigte Erörterungstermin verlegt und gemäß § 10 Absatz 6 Satz 2 bis 4 BImSchG in Form einer Onlinekonsultation durchgeführt wird.

Informationen zur Onlinekonsultation werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt hier und im Amtsblatt für das Land Schleswig-Holstein unter amtsblatt.schleswig-holstein.de sowie gemäß § 20 UVPG im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen www.uvp-verbund.de/freitextsuche (Bundesland Schleswig-Holstein, Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie) veröffentlicht.

Bekanntmachungstext (126.57 KB pdf)