G40/2024/159-161 - Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in den Gemeinden 24994 Weesby und 24994 Böxlund (Kreis Schleswig-Flensburg)

Aktuelle Mitteilung

Online-Konsultation

Anstelle eines Erörterungstermins findet vom 15.04.2026 bis einschließlich 28.04.2026 eine Online-Konsultation statt.

Mit Bekanntmachung vom 18. Dezember 2025 wurde die Durchführung einer Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins angekündigt.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Hierfür wurden im Vorfeld alle frist- und formgerecht vorgetragenen Einwendungen ausgewertet und themenbezogen zusammengestellt.

Zu den bereitgestellten Informationen gehören die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die Stellungnahmen der betroffenen Behörden sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Vorhabenträgers. Soweit Antragsunterlagen aufgrund der Einwendungen angepasst oder nachgereicht wurden, können diese im Rahmen der Online-Konsultation eingesehen werden.

Teilnahmeberechtigt an der Online-Konsultation sind nur die Personen, die zu dem Verfahren bereits Einwendungen erhoben haben.

Die zur Teilnahme Berechtigten haben bis einschließlich 28. April 2026 Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern. Stellungnahmen können an folgende Adresse unter Angabe des Aktenzeichens G40/2024/159-161 gesandt werden:

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Immissionsschutz
Regionaldezernat Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg

Fax: (0461) 804-240
E-Mail: Flensburg.Poststelle@LfU.LandSH.de

Der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten eine individuelle Benachrichtigung von der Online-Konsultation.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsfrist eröffnet. Die Regelungen zur Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.

Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen in vollem Umfang bestehen. Die zusätzlich vorgebrachten Anmerkungen und Hinweise im Rahmen der Online-Konsultation werden inhaltlich bei den Zulassungsentscheidungen berücksichtigt. Verfristet eingegangene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungstext (126.83 KB pdf)