G10/2025/087-092_Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen in 25761 Hedwigenkoog
Verfahrensschritt
InformationZeitraum
–durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Das Landesamt für Umwelt hat der WEA Wind-Energie-Anlagen GmbH, Fischerweg 1, 25764 Hillgroven am 22. Juni 2026 Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen gemäß § 4 in Verbindung mit § 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2, Verfahrensart V des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), erteilt.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidungen.
Gegenstand der Genehmigungen sind Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V136 mit einer Leistung von 4,2 Megawatt, einer Nabenhöhe von 112 Metern, einem Rotordurchmesser von 136 Metern und einer Gesamthöhe von 180 Metern in der Gemeinde 25761 Hedwigenkoog.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Abt. Immissionsschutz
Regionaldezernat Südwest
Breitenburger Str. 25
25524 Itzehoe
Tel. 04821 66-0

