G10_2024_048_Erweiterung einer vorhandenen, baurechtlich genehmigten Anlage zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln mit einer zukünftigen Produktionskapazität von 601 t/d in 25337 Elmshorn
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
–durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Gegenstand des Genehmigungsantrages sind folgende Maßnahmen: Erweiterung einer vorhandenen, baurechtlich genehmigten Produktionsstätte für Lebensmittel, wie Nahrungsergänzungsmittel (Proteinpulver, Riegel, Kapseln), durch:
– die Installation neuer Maschinen,
– die Einrichtung neuer Staubabsaugstellen,
– den Umbau der Fertigungsanlagen und
– die Umstellung auf einen Drei-Schicht-Betrieb.
Folgende Emissionsbegrenzungen werden festgesetzt:
– Staubfilter 1 Bestand (Quelle E3 des Gutachtens): Die Konzentration an Gesamtstaub in der Abluft darf 10 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) nicht überschreiten.
– Staubfilter 2 Neu (Quelle E4 des Gutachtens): Die Konzentration an Gesamtstaub in der Abluft darf 10 mg/m³ nicht überschreiten.
– Staubfilter 3 Bestand (Quelle E13 des Gutachtens): Die Konzentration an Gesamtstaub in der Abluft darf 10 mg/m³ nicht überschreiten.
Das beantragte Anlage soll in der Stadt Elmshorn, 25337 Elmshorn, Werner-von-Siemens-Straße 8, Gemarkung Kölln-Reisiek, Flur 7, Flurstücke 510 und 511 errichtet werden.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt
Abteilung Immissionsschutz
Regionaldezernat Südwest
Dezernat 33
Breitenburger Str. 25
25524 Itzehoe

