G40/2025/024-025 - Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde 24392 Saustrup (Kreis Schleswig-Flensburg)
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
–durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Vorbescheide zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen
Gegenstand der Vorbescheide ist die Feststellung, dass die Errichtung und der Betrieb der Windkraftanlagen des Typs Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 125 Metern, einem Rotordurchmesser von 149 Metern, einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt an den geplanten Standorten bauleitplanerisch und raumordnerisch zulässig sind.
Mit Errichtung der Anlagen darf nicht begonnen werden.
Die beantragten Anlagen sollen an folgenden Standorten der Gemeinde 24392 Saustrup errichtet werden:
– WKA 1: G40/2025/024 – Gemarkung Saustrup, Flur 8, Flurstück 30/1
– WKA 2: G40/2025/025 – Gemarkung Saustrup, Flur 8, Flurstück 30/3
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Immissionsschutz
Regionaldezernat Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Telefon:0461 804-0 Fax:0461 804-240
URL:http://www.schleswig-holstein.de/lfu/