G40/2025/113-115 -Windpark Schnarup-Thumby II GmbH & Co. KG, Windkraft Oggelberg GmbH & Co. KG und Windpark Schnarup-Thumby GmbH & Co. KG - Wesentliche Änderung von Windkraftanlagen in Schnarup-Thumby

Schnarup-Thumby

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat den Firmen

- Windpark Schnarup-Thumby II GmbH & Co. KG, Cecilienkoog 16, 25821 Reußenköge,

- Windkraft Oggelberg GmbH & Co. KG, Compagnie 2, 24405 Mohrkirch und

- Windpark Schnarup-Thumby GmbH & Co. KG, Cecilienkoog 16, 25821 Reußenköge

am 21. August 2025 eine Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung von insgesamt drei Windkraftanlagen gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 225), erteilt.

Auf Antrag des Vorhabenträgers nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Gegenstand des Genehmigungsverfahrens waren folgende Maßnahmen:

- Leistungserhöhung der WKA 1 und WKA 2 von Mode SO0 (5.600 kW, 9,9 U/min) auf Mode PO6000 (6.000 kW, 10,1 U/min)

- Änderung des genehmigten Schallleistungspegels (SLP) sowie des Oktavspektrums von SLP=106,1 dB(A) auf SLP=105,4 dB(A) gemäß Verzichtserklärung vom 26. Juni 2025 für die WKA 3

Die betroffenen Anlagen befinden sich an folgenden Standorten der Gemeinde Schnarup-Thumby:

- WKA 3 (G40/2025/113): Gemarkung Schnarup, Flur 2, Flurstück 2

- WKA 1 (G40/2025/114): Gemarkung Schnarup, Flur 2, Flurstücke 3 und 6

- WKA 2 (G40/2025/115): Gemarkung Schnarup, Flur 2, Flurstück 26

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Immissionsschutz
Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail:flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Telefon:0461 804-0 Fax:0461 804-240
URL:http://www.schleswig-holstein.de/lfu/

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