G40/2024/011-014 - Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Gemeinde 25842 Langenhorn (Kreis Nordfriesland)
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 14 Tage –durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Genehmigungsbescheide zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen
Gegenstand der Genehmigungen sind jeweils die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Nordex N149/5.X STE mit einer Nabenhöhe von 125,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer Gesamthöhe von 199,9 Metern und einer installierten Leistung von 5,7 Megawatt.
Diese Genehmigungen umfassen im Wesentlichen folgende Maßnahmen und Errichtungsarbeiten:
• Herstellung der Zufahrtswege und Stellflächen auf dem Betriebsgrundstück
• Herstellung des Fundaments (Tiefgründung mit Pfählen)
• Errichtung der Windkraftanlage
• Installation eines Systems zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK-System)
Die beantragten Anlagen sollen an folgenden Standorten der Gemeinde 25842 Langenhorn errichtet werden.
• WEA 1: (G40/2024/011) – Gemarkung Langenhorn, Flur 14, Flurstück 49
• WEA 2: (G40/2024/012) – Gemarkung Langenhorn, Flur 14, Flurstück 65
• WEA 3: (G40/2024/013) – Gemarkung Langenhorn, Flur 14, Flurstück 60
• WEA 4: (G40/2024/014) – Gemarkung Langenhorn, Flur 14, Flurstück 58
Für die Anlagen WEA 1 - WEA 3 wurden bereits am 3. Juni 2025 bzw. am 14. August 2025 die Genehmigungen erteilt. Die Bekanntmachung der Entscheidungen erfolgte am 9. September 2025. Die Bescheide konnten vom 10. September 2025 bis einschließlich 23. September 2025 auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Immissionsschutz
Regionaldezernat Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Telefon:0461 804-0 Fax:0461 804-240
URL:http://www.schleswig-holstein.de/lfu/

