G10/2026/064-065_Wesentliche Änderung von zwei Windkraftanlagen in 25563 Hingstheide

Mönkloh

Verfahrensschritt

Information

Zeitraum

–

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, am 8. September 2026 zwei Änderungsgenehmigungen für die wesentliche Änderung je einer Windkraftanlage gemäß § 16b Absatz 7 (Repowering) in Verbindung mit § 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2, Verfahrensart V des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), erteilt.

Auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidungen.

Gegenstand der Änderungsgenehmigungen ist die wesentliche Änderung je einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N149-5.7 MW STE auf den Typ Nordex N163-6,8 MW STE mit einer Leistung von 6,8 Megawatt (MW), einer Nabenhöhe von 117,75 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern und einer Gesamthöhe von 199,25 Metern. Diese Änderungsgenehmigungen umfassen bauliche Maßnahmen, z. B. Herstellung des Fundaments und der Kranstellfläche.

Die beantragten Anlagen sollen in der Gemeinde 25563 Hingstheide, Gemarkung Hingstheide, Flur 4, Flurstücke 5/2 (Aktenzeichen G10/2026/064) und 37 (Aktenzeichen G10/2026/065) errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Abt. Immissionsschutz

Regionaldezernat Südwest

Breitenburger Str. 25

25524 Itzehoe

Tel. 04821 66-0

Aktuelle Mitteilungen

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