G10/2025/045_Repowering von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde 25761 Hedwigenkoog

Hedwigenkoog

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 45 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Windpark von Hemm GmbH & Co. KG, Steffensstraße 19, 25761 Oesterdeichstrich am 10. Dezember 2025 eine Genehmigung für das Repowering von zwei Windkraftanlagen in 25761 Hedwigenkoog gemäß §§ 16b, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 355), erteilt.

Auf Antrag des Vorhabenträgers nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Gegenstand der Änderungsgenehmigung ist das Repowering von zwei Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-82 mit einer Leistung von je 2,3 Megawatt, einer Nabenhöhe von je 85 Metern, einem Rotordurchmesser von je 82 Metern und einer Gesamthöhe von je 126 Metern in der Gemeinde 25761 Hedwigenkoog durch einen vollständigen Anlagenaustausch des Typs Nordex N149-5.7MW mit einer Leistung von 5,7 Megawatt, einer Nabenhöhe von 105,5 Metern inklusive 0,75 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern und einer Gesamthöhe von 180 Metern in der Gemeinde 25761 Hedwigenkoog, Gemarkung Hedwigenkoog, Flur 11, Flurstück 26/7 einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen der Windkraftanlage, wie zum Beispiel Herstellung der Kranstell- und Hilfsflächen, des Fundamentes sowie Integration der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK).

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Abt. Immissionsschutz

Regionaldezernat Südwest

Breitenburger Str. 25

25524 Itzehoe

Tel. 04821 66-0

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