G30/2025/081-084 Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Gemeinde Großenaspe, Kreis Segeberg
Verfahrensschritt
InformationZeitraum
–durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Gegenstand der Vorbescheide ist die Feststellung, dass die Errichtung und der Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einer Nennleistung von 7.200 Kilowatt sowie einer Windkraftanlage des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Gesamthöhe von 244 m und einer Nennleistung von 6.000 Kilowatt sowie einer Windkraftanlage des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 m, einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Gesamthöhe von 241 m und einer Nennleistung von 6.000 Kilowatt an den geplanten Standorten unter Berücksichtigung planungsrechtlicher, schall- und schattenimmissionsrechtlicher Belange zulässig ist.
Mit der Errichtung der Anlagen darf nicht begonnen werden.
Die beantragten Anlagen sollen an folgenden Standorten der Gemeinde 24623 Großenaspe errichtet werden:
WKA 1: G30/2025/081 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 112
WKA 2: G30/2025/082 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 78/11
WKA 3: G30/2025/083 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 114
WKA 4: G30/2025/084 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 27
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Regionaldezernat Südost
Meesenring 9
23566 Lübeck
Telefon: (0451) 885 - 0
E-Mailadresse: Luebeck.Poststelle@lfu.landsh.de

