G30/2025/081-084 Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen in der Gemeinde Großenaspe, Kreis Segeberg

Großenaspe

Verfahrensschritt

Information

Zeitraum

–

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Gegenstand der Vorbescheide ist die Feststellung, dass die Errichtung und der Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einer Nennleistung von 7.200 Kilowatt sowie einer Windkraftanlage des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Gesamthöhe von 244 m und einer Nennleistung von 6.000 Kilowatt sowie einer Windkraftanlage des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 m, einem Rotordurchmesser von 150 m, einer Gesamthöhe von 241 m und einer Nennleistung von 6.000 Kilowatt an den geplanten Standorten unter Berücksichtigung planungsrechtlicher, schall- und schattenimmissionsrechtlicher Belange zulässig ist.

Mit der Errichtung der Anlagen darf nicht begonnen werden.

Die beantragten Anlagen sollen an folgenden Standorten der Gemeinde 24623 Großenaspe errichtet werden:

WKA 1: G30/2025/081 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 112

WKA 2: G30/2025/082 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 78/11

WKA 3: G30/2025/083 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 114

WKA 4: G30/2025/084 – Gemarkung Großenaspe, Flur 33, Flurstück 27

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Regionaldezernat Südost

Meesenring 9

23566 Lübeck

Telefon: (0451) 885 - 0

E-Mailadresse: Luebeck.Poststelle@lfu.landsh.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können sich an dieser Stelle den Standort der neuen / geänderten Anlage anzeigen lassen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.