G40/2026/123 Wesentliche Änderung einer Windkraftanlage in der Gemeinde 24891 Schnarup-Thumby, Kreis Schleswig-Flensburg

Schnarup-Thumby

Verfahrensschritt

Information

Zeitraum

–

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Windpark Schnarup-Thumby II GmbH & Co. KG, Cecilienkoog 16, 25821 Reußenköge, am 16. Juli 2026 eine Genehmigung für die wesentliche Änderung von einer Windkraftanlage gemäß § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183), in Verbindung mit der Nummer 1.6.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), erteilt.

Gegenstand der Genehmigung ist die wesentliche Änderung einer Anlage zur Nutzung von Windenergie für die Elektrizitätserzeugung. Die wesentliche Änderung beinhaltet die Änderung des Standorts der Anlage um nicht mehr als 8 Meter (Verschiebung von 7 m), Änderung der Gesamthöhe um nicht mehr als 20 Meter (von 180 m zu 200 m) und die Verringerung des Rotordurchlaufs um nicht mehr als 8 Meter (von 30 m auf 50 m). Dies beinhaltet folgende Maßnahmen:

- Änderung des Standorts der Anlage,

- Änderung der Gesamthöhe der Anlage,

- Änderung des Rotordurchlaufs der Anlage.

Die geänderte Anlage soll in der Gemeinde 24891 Schnarup-Thumby, Gemarkung: Schnarup, Flur 2 und Flurstück 2 errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Immissionsschutz – Regionaldezernat Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg

T +49 0461 804-0
E-Mail: flensburg.poststelle@lfu.landsh.de

Aktuelle Mitteilungen

Sie können sich an dieser Stelle den Standort der neuen / geänderten Anlage anzeigen lassen.

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