G10/2025/051-052_Wesentliche Änderung von zwei Windkraftanlagen in 25548 Wittenbergen
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 46 Tage –durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Bürgerwindpark Wittenbergen GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 30, 25548 Wittenbergen, am 4. September 2026 zwei Änderungsgenehmigungen für die wesentliche Änderung je einer Windkraftanlage gemäß § 16b Absatz 1 (Repowering) in Verbindung mit § 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2, Verfahrensart V des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), erteilt.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidungen.
Gegenstand der Änderungsgenehmigungen ist die wesentliche Änderung je einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N133-4.8 MW STE auf den Typ Nordex N163-7.0 MW STE mit einer Leistung von 7,0 Megawatt, einer Nabenhöhe von 118 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern und einer Gesamthöhe von 199,50 Metern, einschließlich baulicher Maßnahmen, wie Herstellung des Fundaments und der Kranstellfläche.
Die beantragten Anlagen sollen in der Gemeinde 25548 Wittenbergen, Gemarkung Wittenbergen, Flur 4, Flurstücke 38/5 (Aktenzeichen G10/2025/052) und 48 (Aktenzeichen G10/2025/051) errichtet werden.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Abt. Immissionsschutz
Regionaldezernat Südwest
Breitenburger Str. 25 25524 Itzehoe
Tel. 04821 66-0

