G10/2025/051-052_Wesentliche Änderung von zwei Windkraftanlagen in 25548 Wittenbergen

Wittenbergen

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 46 Tage   –

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Bürgerwindpark Wittenbergen GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 30, 25548 Wittenbergen, am 4. September 2026 zwei Änderungsgenehmigungen für die wesentliche Änderung je einer Windkraftanlage gemäß § 16b Absatz 1 (Repowering) in Verbindung mit § 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2, Verfahrensart V des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), erteilt.

Auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidungen.

Gegenstand der Änderungsgenehmigungen ist die wesentliche Änderung je einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N133-4.8 MW STE auf den Typ Nordex N163-7.0 MW STE mit einer Leistung von 7,0 Megawatt, einer Nabenhöhe von 118 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern und einer Gesamthöhe von 199,50 Metern, einschließlich baulicher Maßnahmen, wie Herstellung des Fundaments und der Kranstellfläche.

Die beantragten Anlagen sollen in der Gemeinde 25548 Wittenbergen, Gemarkung Wittenbergen, Flur 4, Flurstücke 38/5 (Aktenzeichen G10/2025/052) und 48 (Aktenzeichen G10/2025/051) errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Abt. Immissionsschutz

Regionaldezernat Südwest

Breitenburger Str. 25 25524 Itzehoe

Tel. 04821 66-0

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