G40/2022/083-087 - Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG - Repoweringvorhaben in den Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek

Goldebek

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

LfU SH

Kurzinfo

Errichtung und der Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas im Austausch von insgesamt zehn Bestandsanlagen. Folgende Anlagentypen sollen auf nachstehenden Grundstücken der Gemeinden 25862 Goldelund und 25862 Goldebek realisiert werden:

WKA 1 (G40/2022/083), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 33
WKA 2 (G40/2022/084), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 44/2
WKA 3 (G40/2022/085), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstück 48
WKA 4 (G40/2022/086), Gemarkung Goldelund, Flur 2, Flurstücke 44/1 und 44/2
WKA 5 (G40/2022/087), Gemarkung Goldebek, Flur 6, Flurstück 58

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Technischer Umweltschutz
Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail:flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Telefon:0461 804-0 Fax:0461 804-240
URL:http://www.schleswig-holstein.de/lfu/

Aktuelle Mitteilungen

Bekanntmachung der Genehmigungsbescheide

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Veer Dörper GmbH & Co. KG in 25862 Joldelund, Achtem Knick 14, am 2. Juli 2025 Änderungsgenehmigungen für die Modernisierung von Windkraftanlagen (Repowering) mittels vollständigen Austauschs gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799), erteilt.

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Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

<p>Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.</p><p>Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.</p><p>Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)</a>.</p>

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BImSchG-Genehmigungsverfahren einsehbar ist.
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Meine Stellungnahme: