G40/2025/290-296 Bürgerwindpark im Kirchspiel Medelby GmbH & Co. KG_Errichtung und Betrieb von 7 WKA, Rückbau von 8 WKA

Medelby

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 45 Tage   –

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Bürgerwindpark im Kirchspiel Medelby GmbH & Co. KG, Hauptstraße 45, 24994 Medelby am 9. September 2026 je eine Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen gemäß §§ 16b, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 355); erteilt.

Auf Antrag des Vorhabenträgers nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Gegenstand der Änderungsgenehmigungen ist die Errichtung und der Betrieb von sieben Windkraftanlagen im Rahmen eines Repowering von insgesamt acht Windkraftanlagen.

Die beantragten Anlagen sollen in den Gemeinden Medelby und Osterby an folgenden Standorten errichtet werden:

WKA 1: Gemarkung Medelby, Flur 4, Flurstück 26

WKA 2: Gemarkung Medelby, Flur 4, Flurstück 48

WKA 3: Gemarkung Osterby, Flur 1, Flurstück 4

WKA 4: Gemarkung Osterby, Flur 1, Flurstück 33/1

WKA 5: Gemarkung Osterby, Flur 1 Flurstück 27

WKA 6: Gemarkung Osterby, Flur 6, Flurstück 5 und 6

WKA 7: Gemarkung Medelby, Flur 3, Flurstück 175.

Die Genehmigung beinhaltet folgende Inhaltsbestimmungen:

Gegenstand der Genehmigungen ist die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie vom Typ Nordex N163/6.x mit einer Gesamthöhe von 245,5 Metern und einer Nennleistung von 7.0 Megawatt (MW).

Diese Genehmigung umfasst folgende bauliche Maßnahmen und Errichtungsarbeiten:

Herstellung der Zufahrtswege und Stellflächen auf dem Betriebsgrundstück;

Herstellung des Flachfundaments;

Errichtung der Windkraftanlage und Rückbau

Rückbau der Alt-Windkraftanlage(n)

Integration der Nachtkennzeichnung der WKA in ein System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK-System).

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Immissionsschutz – Regionaldezernat Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg

T +49 0461 804-0
E-Mail: flensburg.poststelle@lfu.landsh.de

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