G30/2025/071-074 - Typenwechsel von vier genehmigten WKA im Windpark Breitenfelde-Süd vor Errichtung ohne Standortveränderungen in 23881 Breitenfelde

Breitenfelde

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma e3 Projekt 80 GmbH und Co. KG, Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg, am 4. Februar 2026 Änderungsgenehmigungen für die wesentliche Änderung von vier Windkraftanlagen (WKA) gemäß §§ 16b Absatz 7, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 355), erteilt.

Auf Antrag des Vorhabenträgers nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Immissionsschutz
Regionaldezernat Südost

Meesenring 9
23566 Lübeck
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: luebeck.poststelle@lfu.landsh.de 
Telefon:0451 8885-0

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