G10/2023/032 - Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Produktion von Frühstückscerealien mit einer Kapazität von 698 Tonnen pro Tag in Elmshorn
Verfahrensschritt
InformationZeitraum
–Institution
LfU SHKurzinfo
Gegenstand der Genehmigung ist die Änderung und der Betrieb einer bislang baurechtlich genehmigten Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen aus ausschließlich pflanzlichen Rohstoffen, in diesem Fall Haferprodukte.
Diese Genehmigung umfasst folgende Maßnahmen:
Betrieb der Werke 1, 2, 4 und 5 zur Haferverarbeitung,
Betrieb der Silo 1, 2 und 3 zur Lagerung von Rohwaren und Produkten,
Betrieb der Dampfkesselanlage zur Energieversorgung,
Erneuerung und Inbetriebnahme der Mehlanlage im Werk 2,
Umbau der Ablufterfassung und Behandlung der Flockierung im Werk 1,
Errichtung und Betrieb einer Abluftreinigungsanlage für das Werk 2 und
Errichtung und Betrieb einer Abluftreinigungsanlage für das Werk 4.
Die beantragte Anlage soll in der Stadt 25336 Elmshorn, Westerstraße 22-24, Gemarkung Elmshorn, Flur 050, Flurstück Flurstücke: 126/1 sowie Flur:054, Flurstücke: 11, 13/1 sowie Flur: 057, Flurstücke: 12/2, 12/5, 13/6, 14/7, 16/1, 17/1, 18, 23, 24, 25, 26, 27 errichtet werden.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest, Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe