G40/2024/111 Wpd Windpark Westersielzug II GmbH & Co. KG

Nordstrand

Verfahrensschritt

Information

Zeitraum

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der wpd Windpark Westersielzug II GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, am 2. April 2026 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage gemäß §§ 4 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. 2013 I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84); in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 355); erteilt.

Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage.

Diese Genehmigung umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen, einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen: 

Herstellung der Zufahrtswege und Stellflächen auf dem Betriebsgrundstück
Herstellung des Flachfundaments
Errichtung der Windkraftanlage
Integration der Nachtkennzeichnung der WKA in ein System der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK-System).

Die beantragte Anlage soll in der Gemeinde Elisabeth-Sophien-Koog, Gemarkung Elisabeth-Sophien-Koog, Flur 12, Flurstück 18 errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt
des Landes Schleswig-Holstein
Immissionsschutz - Regionaldezernat Nord
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
T +49 0461 804-0

Aktuelle Mitteilungen

Sie können sich an dieser Stelle den Standort der neuen / geänderten Anlage anzeigen lassen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.