Errichtung und Betrieb von Lagern von Schrotten und gefährlichen Abfällen sowie Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen vom 15.08.2025

Pinneberg

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 2 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Mit dem Antrag gemäß §§ 4, 10 BImSchG soll der Betrieb ins Immissionsschutzrecht überführt werden. Folgende Anlagen sollen betrieben werden:

- Lagern von Schrotten, Lagerkapazität 2500 t - Nr. 8.12.3.1 G des Anhangs 1 der 4. BImSchV,

- Lagern gefährlicher Abfälle, Lagerkapazität 45 t – Nr. 8.12.1.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV,

- Behandeln nicht gefährlicher Abfälle, hier Schrotte, Behandlungskapazität 50 t/d – Nr. 8.11.2.4 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV;

- Behandeln gefährlicher Abfälle, hier Elektroaltgeräte, nur Kleingeräte, Behandlungskapazität 9,5 t/d – Nr. 8.11.2.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt

Dezernat 22: Abfallwirtschaft

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Telefon (04347) 704 - 0

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16. Anlagespezifische Antragsunterlagen

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    Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.

    Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

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    Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

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    <p>Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.</p><p>Für die Teilnahme am weiteren Verfahren und für die Erhebung von Widersprüchen ist die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten (z.B. Kontaktaufnahme für Online Konsultation, Erhebung von Widersprüchen) erforderlich.</p><p>Weitere Hinweise zur Einreichung von Einwendungen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/BJNR007210974.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">§ 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)</a>.</p>

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