Errichtung und Betrieb von Lagern von Schrotten und gefährlichen Abfällen sowie Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen vom 15.08.2025
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 2 Tage –durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Mit dem Antrag gemäß §§ 4, 10 BImSchG soll der Betrieb ins Immissionsschutzrecht überführt werden. Folgende Anlagen sollen betrieben werden:
- Lagern von Schrotten, Lagerkapazität 2500 t - Nr. 8.12.3.1 G des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
- Lagern gefährlicher Abfälle, Lagerkapazität 45 t – Nr. 8.12.1.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
- Behandeln nicht gefährlicher Abfälle, hier Schrotte, Behandlungskapazität 50 t/d – Nr. 8.11.2.4 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV;
- Behandeln gefährlicher Abfälle, hier Elektroaltgeräte, nur Kleingeräte, Behandlungskapazität 9,5 t/d – Nr. 8.11.2.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt
Dezernat 22: Abfallwirtschaft
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon (04347) 704 - 0