G20/2026/016-022 – Windpark Bönebüttel -Änderungsgenehmigung für sieben Windkraftanlagen (WKA 1 bis 7) in der Gemeinde 24620 Bönebüttel

Bönebüttel

Verfahrensschritt

Information

Zeitraum

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Der Windpark Bönebüttel GmbH & Co. KG wurden am 8. Juli 2026 Änderungsgenehmigungen für die wesentliche Änderung von sieben Windkraftanlagen (WKA) gemäß § 16b Absatz 7 Satz 3 (Repowering) i. V. m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 jeweils mit einer Nabenhöhe von 111,63 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern, einer Gesamthöhe von 199,1 Metern und einer Nennleistung von 7.000 Kilowatt erteilt.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt

Regionaldezernat Mitte

Dezernat 31

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Telefon (04347) 704 - 0

Aktuelle Mitteilungen

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