G40/2024/007 - GP JOULE Projekt GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 24891 Schnarup-Thumby

Schnarup-Thumby

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der GP JOULE Projekt GmbH & Co. KG, Cecilienkoog 16, 25821 Reußenköge, am 10. Februar 2025 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), erteilt.

Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung und der Betrieb von einer Anlage zur Nutzung von Windenergie. Es handelt sich dabei eine Anlage des Typs Vestas V150-5.6/6.0 mit einer Nabenhöhe von 105 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 180 Metern und einer Nennleistung von 6 Megawatt.

Die beantragte Anlage soll in der Gemeinde 24891 Schnarup-Thumby, Gemarkung Schnarup, Flur 2, Flurstück 2 errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH)
Immissionsschutz
Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail:flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Telefon:0461 804-0 Fax:0461 804-240
URL:http://www.schleswig-holstein.de/lfu/

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