G10/2025/053_Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 25548 Wittenbergen
Verfahrensschritt
InformationZeitraum
–durchführende Organisation
Landesamt für Umwelt (LfU)Kurzinfo
Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Bürgerwindpark Wittenbergen GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 30, 25548 Wittenbergen am 16. September 2026 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage gemäß § 4 i. V. m. § 19 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2, Verfahrensart V des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), erteilt.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N163-7.0MW STE mit einer Leistung von 7,0 Megawatt (MW), einer Nabenhöhe von 118 Metern, einem Rotordurchmesser von 163 Metern und einer Gesamthöhe von 199,5 Metern, einschließlich baulicher Maßnahmen, wie Herstellung des Fundaments und der Kranstellfläche, in der Gemeinde 25548 Wittenbergen, Gemarkung Wittenbergen, Flur 4, Flurstück 80/5.
Ansprechperson
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Abt. Immissionsschutz
Regionaldezernat Südwest
Breitenburger Str. 25
25524 Itzehoe
Tel. 04821 66-0

