G40/2025/137 Bürgerwindpark Loit GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde 24888 Loit

Loit

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 13 Tage  

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Das Landesamt für Umwelt hat der Firma Bürgerwindpark Loit GmbH & Co. KG, Dorfstraße 3, 24888 Loit, am 23. Dezember 2025 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 355), erteilt.

Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung und der Betrieb einer Windkraftanlage. Die beantragte Anlage soll in der Gemeinde 24888 Loit, Gemarkung Loit, Flur 4, Flurstück 25/2 errichtet werden.

Ansprechperson

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Immissionsschutz -Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38

24937 Flensburg

T +49 461 804-0

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