- Bekomme ich auf meine Einwendung eine Rückmeldung?
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen abgegeben haben, in der „Abschlussmitteilung“ über die Genehmigungsentscheidung informiert. Voraussetzung dafür ist, dass eine kontaktfähige E-Mail- oder Postadresse angegeben wurde.
- Was bedeutet der Begriff BImSchG?
BImSchG steht für Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen
- Was geschieht mit meiner Einwendung?
Die Genehmigungsbehörde prüft alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen, bevor sie fachlich bewertet werden. Diese Aufgabe übernehmen die zuständigen Sachbearbeiter der Genehmigungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller oder durch den Antragsteller beauftragte, externe Planungsbüros. Die fachliche Bewertung der eingegangenen Einwendungen dient als Vorlage für den Erörterungstermin, der von der Genehmigungsbehörde durchgeführt werden kann.
- Was hat es mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) auf sich?
Die "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Soweit ihr Aufgabenbereich betroffen ist, werden sie im Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
- Welche Antragsdokumente sind normalerweise vorhanden?
Jeder Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht aus einem Formularsatz mit in der Regel 17 Kapiteln und dazugehörigen Anlagen. In den Antragsformularen wird die geplante, genehmigungsbedürftige Anlage oder Änderung einer genehmigten Anlage nach Anhang 1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit den voraussichtlichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft und Umwelt beschrieben. Diese Antragsdokumente finden Sie auf der jeweiligen Web-Seite des Verfahrens hier bei BOB-SH und in der Genehmigungsbehörde.
- Wie kann ich bei der Genehmigung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mitwirken?
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sieht vor, dass die betroffene Öffentlichkeit in förmlichen Verfahren Einwendungen abgeben darf. Dieses Recht auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich zugesichert. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung (mindestens einen Monat lang) die Antragsunterlagen einsehen und eine schriftliche Einwendung in der Genehmigungsbehörde oder jetzt auch online über BOB-SH abgeben.